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Seniorenrecht:

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Seniorenrecht:
Pflegekosten der Eltern


Die Pflege älterer Menschen und die Kosten hierfür sind immer mehr im Gespräch, da die Anzahl der Betroffenen steigt. Dabei geht es immer häufiger um den Elternunterhalt, also die Frage, wann und in welchem Umfang Kinder gegenüber ihren Eltern zum Unterhalt verpflichtet sind. Gibt es mehrere Geschwister, ist es wegen unterschiedlicher Wohnorte oft so, dass ein Kind einen besonderen Anteil bei der Pflege der Eltern oder eines Elternteils hat, selbst Kosten hierfür aufwendet und Verpflichtungen der Eltern übernimmt. Danach stellt sich die Frage, ob zwischen Geschwistern eine Ausgleichspflicht für erbrachte elternbezogene Leistungen besteht. Wichtig zu wissen: Zwischen Geschwistern besteht grundlegend keine gesamtschuldnerische Haftung. Sie sind keine Gesamtschuldner für den Elternunterhalt und haften vielmehr lediglich anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen. Es sind auch die Grundsätze des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs nicht anwendbar, da dieser nur für den Kindesunterhalt, also die gemeinsame Verpflichtung der Eltern gegenüber ihren Kindern, anwendbar ist.

Nach einem Hinweisbeschluss des OLG Köln vom 17.12.2018 kann ein Ausgleichsanspruch allenfalls infrage kommen, wenn für eine Forderung in die Vergangenheit schon zu Lebzeiten des Elternteils die Voraussetzungen des § 1613 BGB erfüllt sind. Es besteht somit das Erfordernis, den anderen Geschwisterteil rechtzeitig vor einer Leistungserbringung mit dessen Beteiligung in Verzug zu setzen und erforderlichenfalls auf Auskunft in Anspruch zu nehmen. Ein späterer Rückgriff nach erbrachten Leistungen ist somit regelmäßig ausgeschlossen. Dies kann sich insbesondere bei einer erbrechtlichen Auseinandersetzung negativ auswirken. Zu beachten ist, dass es sich um ein Rechtsgebiet handelt, das erst in der Entwicklung begriffen ist. Besonders unter dem Gesichtspunkt der Vorsorgevollmacht und der Interessenwahrnehmung eines Elternteils durch ein Kind sollte diese Problematik im Verhältnis zu anderen vorhandenen Abkömmlingen rechtzeitig Beachtung finden und rechtlicher Rat in Anspruch genommen werden.

Rechtsanwalt Roland Scholz, Fachanwalt für Familienrecht

Veröffentlichung in Döbelner Rundschau 10.04.2019 auf der Seite „Recht und Steuern“

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