Recht-Lokal
Ohne Anwalt keine Aussage!!
Diesen Grundsatz sollte jeder beherzigen, der einer Straftat verdächtigt wird. Besondere Vorsicht ist im Falle einer Vorladung zur polizeilichen Vernehmung geboten. "Schuldig oder unschuldig" ist die Frage, die Sie nicht selbst beantworten können und nicht der Polizei überlassen sollten. Diese ist gerade in solchen Situationen nicht Ihr "Freund und Helfer". Auch wenn Sie tatsächlich unschuldig sind, ist es nicht ratsam, eine eigene "Sachverhaltsaufklärung" zu versuchen. Eine Beschuldigtenvorladung erhalten Sie nur, wenn gegen Sie ein Anfangsverdacht besteht. Einer polizeilichen Vorladung müssen - und sollten - Sie niemals Folge leisten! Gar nicht zu reagieren oder nur von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen, ist allerdings nicht die richtige Entscheidung. In jedem Fall ist der Weg zu einem spezialisierten Rechtsanwalt die erste Option. Dieser wird als Ihr Verteidiger der Polizei mitteilen, dass Sie nicht zum Termin erscheinen und eine etwaige Stellungnahme nach Akteneinsicht abgegeben wird. Dieses Recht ist Ihnen zuzubilligen und kann nur von einem Rechtsanwalt, der im Regelfall von der Staatsanwaltschaft die Akte an seine Kanzlei zugesandt erhält, wahrgenommen werden. Nach der Akteneinsicht wird Ihr Verteidiger mit Ihnen entscheiden, ob eine Aussage (Einlassung) zur Sache erfolgen soll und diese inhaltlich mit Ihnen abstimmen. Besonders bei Verkehrsunfallsachen oder dem Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ist es wichtig, schon im Ermittlungsverfahren gezielt aktiv zu werden, um ein gerichtliches Verfahren möglichst zu vermeiden. Das oberste Ziel muss sein, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Achten Sie darauf, dass der von Ihnen gewählte Verteidiger diesem Erfordernis gerecht wird. Bei mir können Sie dies als Selbstverständlichkeit erwarten.
Roland Scholz
Rechtsanwalt, seit 1991 Mitglied der ARGE Verkehrsrecht im Deutschen AnwaltVerein
Veröffentlichung in Döbelner Rundschau 25.04.2018 auf der Seite "Ihr Ansprechpartner in Rechtsfragen"